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Erste Hilfe Ausbildung

Heske Daneker

Erste-Hilfe

Tel.: 04462 5414-50
Fax: 04462 23510
E-Mail: h.daneker@drk-wittmund.de

DRK-Kreisverband Wittmund e.V.
Finkenburgstraße 9
26409 Wittmund

Die Erste Hilfe Ausbildung richtet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Er ist eine Voraussetzung für Führerscheine der Klassen A, B und C und Pflicht für betriebliche Ersthelfer, Übungsleiter in Sportvereinen oder ähnliche Beschäftigungen.



Hinweise

  • Bei Kursen, die über mehrere Tage verteilt sind, müssen Sie bei jedem Termin anwesend sein, um den Kurs erfolgreich abzuschließen.
  • Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte eine Erste-Hilfe Ausbildung nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.
  • Für genauere Informationen zu unseren Erste-Hilfe Kursen lesen Sie bitte unsere
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen




Themen und Anwendungen

Neben den lebensrettenden Sofortmaßnahmen:

  • Absicherung von Helfer und Betroffenen bei Notfällen
  • Seitenlage bei Bewusstlosigkeit
  • HLW bei Atem- und Kreislaufstillstand
  • Verhalten bei starkem Blut- und Flüssigkeitsverlust sowie Schock und Verbrennungen
  • Umgang mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED)

behandelt der Lehrgang noch folgende Themen und Anwendungen:

  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen
  • Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • akute Erkrankungen

und bietet zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten.

Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.  - Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!


Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das AntragsformularDownload